(1) Durch das Klimaschutzszenario konnte gezeigt werden, daß ein großes technisch-wirtschaftliches Einsparpotential besteht, das eine erhebliche Verringerung der CO2-Emissionen im Saarland prinzipiell möglich macht, so daß das Klimaschutzziel erreicht werden kann. Um diese Potentiale auszuschöpfen, müßten jedoch auch Maßnahmen getroffen werden, über die nicht nur im Saarland entschieden werden kann. Wesentliche Impulse sind von einer ökologischen Steuerreform und bundesrechtlichen Regelungen in verschiedenen Bereichen zu erwarten (z.B. von einer zu einer Energieeffizienzverordnung erweiterten Wärmeschutzverordnung).
(2) Von der saarländischen Landesregierung können darüber hinaus Maßnahmen ergriffen werden, deren CO2-Reduktionseffekt nicht quantifizierbar ist. Hierzu zählt insbesondere das in diesem Gutachten vorgeschlagene Kommunikationskonzept. Eine wesentliche Aufgabe der Landesregierung ist es, ein gutes Klima für den Klimaschutz zu schaffen. Dies gilt auch für die bereits genannten Initiativen auf Bundesebene.
Andere vorgeschlagene Maßnahmen konnten hinsichtlich ihrer Klimaschutzrelevanz nicht nur qualitativ, sondern auch quantitativ bewertet werden. Zusammen ergeben sie bis zum Jahr 2005 eine jährliche Einsparung von CO2-Äquivalenten in Höhe von 1.150.000 Tonnen gegen-
über dem Referenzszenario. Bezogen auf die Gesamtemissionen des Energiesektors ohne die Sektoren Eisenschaffende Industrie und Bergbau errechnet sich eine Emissionsminderung um 10,1 %. Bezieht man die Eisenschaffende Industrie und den Bergbau mit ein - betrachtet man das Saarland also insgesamt -, ergibt sich eine Verringerung um 5,4 %.
Angesichts der klimapolitischen Zielsetzung der Landesregierung (Reduktion der CO2-Emissionen um 25 % bis zum Jahr 2005) folgt daraus, daß es nicht darum gehen sollte, Teile des vorgeschlagenen Programms auszuwählen und umzusetzen. Notwendig erscheint, das gesamte Programm (einschließlich der auf die Bundesebene zielenden Initiativen) umzusetzen.
(3) Bei den dargestellten Maßnahmen handelt es sich bereits um eine Auswahl notwendiger und erfolgversprechender Maßnahmen. Ihre Stärken und Schwächen liegen - wie die Bewertung im Kapitel 4.3 zeigt - auf unterschiedlichen Ebenen. Als Gesamtpaket sind sie aufeinander abgestimmt. Die Herauslösung einzelner Teile würde dazu führen, daß erzielbare Synergieeffekte nicht auftreten.
Allerdings kann es sein, daß die saarländische Landesregierung die auf sie entfallenden Mittel nicht aufbringen kann. In diesem Fall sind politische Prioritätensetzungen erforderlich. Als Orientierungshilfe empfehlen die Gutachter, alle Maßnahmen zu realisieren, die für den Landeshaushalt nicht oder nur relativ geringfügig wirksam sind. Dies sind insbesondere
• Maßnahmen zur Beeinflussung des rechtlichen Rahmens auf Bundesebene,
• die vorgeschlagenen LCP-Maßnahmen, die Kommunikations- und Informationskonzepte,
• das Schul- sowie das Öko-Audit-Programmprogramm,
• die Setzung von Standards bzw. Empfehlungen für öffentliche Gebäude und
• die Kooperationen mit anderen Entscheidungsträgern.
Hinsichtlich der Förderung von Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung sowie der Nutzung von erneuerbaren Energien sind geringere als die von den Gutachtern vorgeschlagenen Ansätze möglich. Allerdings führt dies zu entsprechend geringerer Klimawirksamkeit und Abweichungen von der konkreten Zielsetzung. Auch bei der Energieeinsparung im Gebäudebereich führen niedrigere Haushaltsansätze zu einer geringeren Wirkung. Insbesondere gilt es zu beachten, daß eine starke Abweichung vom Handlungsbedarf die notwendige Motivation der übrigen Akteure stark erschweren würde.
(4) Die Realisierung des in diesem Gutachten erarbeiten Vorschlagskatalogs kann innerhalb der Landesregierung nicht allein dem Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr aufgebürdet werden. Klimaschutz ist eine ressortübergreifende Aufgabe und sollte deshalb nicht einem Ressort zugeordnet werden. Allerdings lehrt die Erfahrung, daß ein Ressort federführend darum bemüht sein sollte, die anderen Ressorts immer wieder zur Umsetzung der beschlossenen Strategie anzuregen.
Zentrale Instrumente hierzu könnten ein Klimaschutz-Controlling sowie eine damit abgestimmte kontinuierliche Klimaschutz-Berichterstattung des Landes in der Federführung des Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr sein. Das Klimaschutz-Controlling sollte die Teilschritte des von der Landesregierung auf der Basis dieses Gutachtens beschlossenen Programms den einzelnen Ressorts zuordnen und die einzelnen Umsetzungsschritte zeitlich fixieren (oder als ständige Aufgabe benennen). Darüber hinaus sollten - als Basis für die Klimaschtz-Berichterstattung - die erfolgten Umsetzungen festgehalten werden.