5. Klimaschutzszenario und Umsetzungskonzept für den Bereich Verkehr
(1) Aufbauend auf der Referenzentwicklung, die die Entwicklung des Verkehrsaufkommens im Trend ausweist (vgl. Kapitel 3), beschreibt das Klimaschutzszenario eine Zukunftsvariante, in der optimale Ausgangsbedingungen für die Durchsetzung emissionsgünstiger Mobilitäts- und Transportstrukturen vorhanden sind und alle politischen Anstrengungen auf Landes- und Kommunalebene das Ziel der Verringerung von Emissionen mit Treibhauseffekt integriert verfolgen. Dies schließt sowohl die Bereitstellung optimaler Infrastruktur- und Dienstleistungsangebote für den Öffentlichen Personennahverkehr und für den nichtmotorisierten Verkehr wie auch ein planerisch-organisatorisches Konzept zur Unterstützung der Infrastrukturvoraussetzungen auf der organisatorischen und kommunikativen Ebene ein. Parallel dazu werden ähnliche Voraussetzungen auch für die Verlagerung des Gütertransports von der Straße auf die Schiene oder das Binnenschiff geschaffen. Es werden Maßnahmen in das Klimaschutzszenario einbezogen, die in der Referenzentwicklung nicht oder nicht in diesem Umfang enthalten sind und auf die das Land seinen Einfluß geltend machen kann.
(2) Mit dem Klimaschutzszenario sind Maßnahmen verbunden, die zu folgenden Ergebnissen führen:
• Beim Personenverkehr erfolgt eine deutliche Steigerung des Verkehrsaufwandes bei Bussen und Bahnen gegenüber der Referenzentwicklung. Gleichfalls wird eine deutliche Zunahme des Fußgänger- und Fahrradverkehrs mit geeigneten Maßnahmen gefördert. Im Ergebnis kann der motorisierte Individualverkehr auf einen Anteil von 74 % am Verkehrsaufwand (Referenzszenario: ca. 80 %) im Jahr 2020 begrenzt werden.
• Beim Güterverkehr erhält vor allem der Bahntransport eine größere Bedeutung, so daß der Anteil des Straßengüterverkehrs im Jahr 2020 auf knapp 70 % begrenzt werden kann (Referenzszenario: knapp 80 %).
• Mit dem Klimaschutzszenario für den Bereich Verkehr wird eine Minderung der CO2-Äquivalente im Vergleich zum Referenzszenario von 14 % bis zum Jahr 2005 und von 30 % bis zum Jahr 2020 erreicht.
(3) Im Umsetzungskonzept wurden jene Maßnahmen und Instrumente zusammengefaßt, die von der saarländischen Landesregierung für den Bereich Verkehr ergriffen werden sollen. Die entwickelten Handlungsansätze konzentrieren sich auf
• raumstrukturelle, verkehrsvermeidende Maßnahmen,
• die Förderung des Umweltverbundes mit Schwerpunkt auf den Ausbau des ÖPNV,
• Restriktionen für den motorisierten Individualverkehr mit einer am Umweltverbund orientierten Straßenraumgestaltung und
• ein Kommunikationskonzept.
(4) Handlungsansatz Raumstruktur
Seitens der Landesplanung sollten die fortschrittlichen Zielvorstellungen, die z.B. im Landesentwicklungsplan (LEPl.) "Siedlung" beschrieben sind, durch folgende Schritte ergänzt werden:
• Vermeidung des Zuwachses bzw. gegebenenfalls die Reduktion des motorisierten Verkehrs als herausragenden Planungsgrundsatz nennen, der damit verstärkt in die Abwägung einginge,
• Mindestwerte für die Siedlungsdichten (differenziert nach bestehenden Ortslagen) für Neubaumaßnahmen festlegen; der Entwurf LEPl. Siedlung nennt in Ziffer IV. 2.2 bereits Zielwerte,
• Verdichtungsziele für Ortsteile bzw. Quartiere formulieren (Schwerpunktsetzung ist z.T. bereits in dem LEPl. "Siedlung", Entwurf vom März 1997 geleistet),
• Nutzungsmischung als Ziel auf der räumlichen Ebene von Ortsteilen bzw. Stadtquartieren formulieren, im LEPl. Siedlung sind bereits für die Vermeidung weiterer Ansiedlungen großflächiger Einkaufseinrichtungen die Weichen gestellt;
• Abschaffung der Kategorie "reines Wohngebiet" (Bundesratsinitiative zur Änderung der Baunutzungsverordnung),
• Ausrichtung der Wohnungsbauförderung auf verkehrsvermeidende bzw. gut ÖV-erschlossene Strukturen, d.h. mindestens Beschränkung auf Zentrale Orte lt. LEPl. Siedlung, dort Abschnitt 2, zusätzlich sollten Erreichbarkeitskriterien hinsichtlich des schienengebundenen ÖV eingeführt werden (z. B. Radius von 350 m um Haltepunkte),
• Bindung verschiedenster Landeszuschüsse, z. B. Städtebauförderung, an die Vorlage einer Verkehrsvermeidungs-Planung,
• Prüfung der verkehrserzeugenden/verkehrsvermeidenden Wirkung von Infrastrukturmaßnahmen und anderen Planungs- und Investitionsprojekten des Landes, des Bundes und der Kommunen (vor allem auch des Straßenbaues),
• Erhaltung dezentraler (Grund-)Schulstandorte,
• Fortbildungs- und Beratungsangebote des Saarlandes für die Planungspraktikerinnen und Planungspraktiker in den Städten und Gemeinden zum Thema verkehrsvermeidende Raumentwicklung.
Ein besonderer Handlungsschwerpunkt sollte bei der Mobilisierung innerörtlicher (auch altindustrieller) Flächenpotentiale liegen. Einem Einwohnerzuwachs in ungeeigneten Standorten sollte entgegengewirkt werden.
Instrumente sind u.a. die Novellierung der gesetzlichen Regelwerke zur räumlichen Planung im Saarland. Insbesondere sind weitgehend konkrete Vorgaben an die Kommunen für verkehrsvermeidende und Umweltverbund-orientierte Entwicklungsplanungen (z. B. im Zukunftskonzept Verkehr, in Empfehlungen für die kommunale Verkehrsentwicklungsplanung, wie sie derzeit am Beispiel der Städte Merzig und Ottweiler umgesetzt werden) festzuschreiben, u.a. Zielwerte für das verträgliche Verkehrswachstum und eine Klassifizierung der Baugebiete nach Verkehrserzeugung der Nutzungen analog dem niederländischen ABC-Konzept. Einzelhandel, öffentliche Gebäude, Büros, Schulen und Hochschulen etc. mit vorwiegend hohem Personenverkehrsaufkommen dürfen danach nur auf A-Standorte in unmittelbarer Nähe von Bahnhöfen bzw. von gut bedienten ÖPNV-Haltestellen gehen.
(5) Handlungsansatz Förderung des Umweltverbundes mit Schwerpunkt ÖPNV
Das Land hat mit dem VEP ÖPNV den Ausbau des öffentlichen Verkehrs zur wichtigen Zukunftsaufgabe und zum Bestandteil seiner Politik gemacht.
Auch aus weiteren verkehrspolitischen Gesichtspunkten sollte das Ziel der Landesregierung sein, zu einem öffentlichen Verkehrssystem beizutragen, das ein "first class" Image aufbauen kann und nicht nur als die Notoption für alle diejenigen gilt, die nicht auf ein Auto zurückgreifen können. Neben den im VEP ÖPNV beschriebenen Maßnahmen werden folgende Schritte empfohlen:
• Einführung und Ausbau von ÖV-Lokalverkehren
• Umweltbahnhöfe als integrierte Schnittstellenaufwertung
• Mobilitätsmanagement und Umweltverbund-orientierte Telematik
• Einführung einer ÖPNV-Card
• Erarbeitung von Empfehlungen für die kommunale Verkehrsentwicklungsplanung
• Modellhafte Umweltverbundprojekte des Landes zur Förderung von Radverkehr, Car-Sharing und autoarmen Wohnen
• Modellprojekt zur Güterverkehrslogistik
• Neue Finanzierungsinstrumente für den Umweltverbund
(6) Flankierender Handlungsansatz MIV-Restriktionen und Straßenraumgestaltung
Die zuvor für den ÖPNV beschriebenen Fördermaßnahmen können nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn parallel dazu der Straßenverkehr restriktiv behandelt wird. Weiterer Straßenausbau sollte nicht mehr stattfinden, im Einzelfall für notwendig gehaltene Straßenbaumaßnahmen sollten unter strengen Kriterien geprüft werden. Folgende Maßnahmen bzw. Instrumente werden hierzu empfohlen:
• Entwicklung restriktiver Straßenbaukriterien
• Mehr Straßenraum für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer
• Bewirtschaftung bzw. Reduzierung öffentlicher Parkplätze
(7) Kommunikationskonzept
Vorgeschlagen wird ein Programm mit unterschiedlichen Elementen, mit denen ein vorbildhaftes Verhalten von Landesinstitutionen und den Landesbediensteten in Bezug auf den Klimaschutz im Verkehr praktiziert und der Öffentlichkeit gegenüber kommuniziert wird. Das Programm besteht zum einen aus der Entwicklung eines Leitbildes, der Formulierung von Grundsätzen und der Festlegung von Zielparametern und zum anderen aus einer Reihe von konkreten Maßnahmen. Direkt wirksam wäre eine Weiterentwicklung der bereits ökologisch und auf Kostensparsamkeit ausgerichteten Richtlinien für die Durchführung von Dienstfahrten, die Beschaffung sparsamer Dienstfahrzeuge (z. B. auch Anschaffung von Klappfahrrädern, die in der Bahn transportiert werden können) und einen ökologisch ausgerichteten Mobilitätsservice bei den Landesdienststellen (u. a. Bildung von Mitfahrgemeinschaften über Intranet, d. h. behördeninterne EDV-Netze). Dienstfahrzeuge dürfen nicht mehr als z. B. 5 l/100 km verbrauchen (Benzinäquivalent, da Dieselfahrzeuge bei gleichem volumetrischen Verbrauch spezifisch mehr CO
2 ausstoßen); sie werden mit Geschwindigkeitsbegrenzern ausgestattet, die eine Überschreitung von 100 bzw. 120 km/h unmöglich machen. Schließlich soll Car-Sharing durch die Integration von Dienstwagen und durch die Vorhaltung von Stellplätzen auf landeseigenen Grundstücken unterstützt werden. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch• Pkw-Dienstfahrten mit Car-Sharing-Fahrzeugen und
• ÖPNV- und Fahrradnutzung auf Dienstwegen.
(8) Kommunikationskonzept
· Klimaschutz im VerkehrDas von den Gutachtern vorgeschlagene Kommunikationskonzept für den Verkehrssektor ist Teil eines allgemeinen Klimaschutz-Kommunikationskonzepts für das Saarland. Es sollte sowohl in eine allgemeine Kommunikationsstrategie eingebettet sein (Homogenität in der Wahrnehmung) als auch enge Bezüge zum Kommunikationskonzept für den Sektor Energie aufweisen (Wiederholungs- und Synergieeffekt).
Es wird empfohlen, Bündnispartner mit typischerweise breit akzeptierten Konsens-Anliegen zur Verstärkung des Klimaschutzargumentes heranzuziehen. Geeignete Konsensthemen dazu sind:
• mehr Verkehrssicherheit/weniger Unfalltote und -verletzte,
Adressaten dieser Botschaft sind insbesondere Kinder/Jugendliche, Heranwachsende sowie ältere Mitbürger als Gruppen mit hohem spezifischem Risiko;
Bündnispartner der Kampagne sind u. a. Elternverbände, allgemeinbildende Schulen und Berufsschulen, ausbildende Unternehmen, Automobilclubs, Senioren- und Wohlfahrtsverbände, Landesverkehrswacht und DVR;
• Kosteneinsparungen,
Adressaten sind insbesondere die Beschäftigten und die Verantwortlichen in großen Einzelunternehmen einschließlich der öffentlichen Arbeitgeber;
Bündnispartner der Kampagne sind u. a. die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände sowie die IHK;
• weniger Verkehrslärm,
Adressaten sind die BürgerInnen allgemein, die nahezu ohne Ausnahme die spezielle Relevanz nachvollziehen können;
Bündnispartner wären u. a. der Deutsche Arbeitsring für Lärmbekämpfung (DAL) sowie der Städtetag, ferner die ökologisch ausgerichteten Verkehrsclubs bzw. Fahrradverbände;
• mehr Platz für Kinder,
Adressaten sind neben der breiten Öffentlichkeit - es gibt ja bereits Kampagnen für mehr Verständnis für die Belange der Kinder - insbesondere Eltern, Kindergärten und Schulen;
Bündnispartner sind - wie beim Thema Verkehrssicherheit - u. a. Elternverbände sowie die in der Verkehrssicherheitsarbeit tätigen Institutionen und Verbände;
• bessere Luft zum Atmen in den Städten,
Adressaten sind die Stadtbewohner und -einpendler;
Bündnispartner wären der Städtetag, ferner die Umweltverbände und ökologisch ausgerichtete Verkehrsclubs bzw. Fahrradverbände;
• Bewahrung der saarländischen Natur gegen weitere Zerstörung,
Adressat ist die breite Öffentlichkeit;
als Bündnispartner sollten die Heimatvereine gewonnen werden sowie die Verkehrsvereine und andere heimattouristische Einrichtungen, ferner ist dies bereits ein Anliegen der Naturschutzverbände.
(9) Sofortmaßnahmen
Die in dieser Zusammenfassung des Umsetzungskonzeptes Verkehr skizzierten Maßnahmen stellen die wichtigsten Handlungsoptionen des Landes zur Minderung treibhausrelevanter Verkehrsemissionen dar. Im folgenden werden die oben genannten Maßnahmen noch einmal tabellarisch zusammengestellt und aus der Sicht ihrer Finanzierbarkeit und nach ihrer Bedeutung für eine klimaschützende Verkehrspolitik des Landes bewertet (vgl. Tabelle 5-1). Da sich im Verkehr - im Unterschied zu anderen Verursacherbereichen - nur schlecht singuläre Maßnahmen isolieren lassen und nennenswerte Emissionsminderungen klimabeeinflussender Gase nur im synergistischen Zusammenspiel geeigneter Maßnahmenkombinationen erreichbar sind, werden auch aus diesem Grund alle beschriebenen Maßnahmenbereiche zur Umsetzung empfohlen. Wegen der Finanzierungsbeschränkungen des Landeshaushalts erzwungener Spielraum besteht aus Gutachtersicht nur in der zeitlichen Vollziehbarkeit.
Tabelle 5-1: Übersicht der Sofortmaßnahmen
| Maßnahmenbereich |
verkehrspolitische Bedeutung |
|
raumstrukturelle Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung |
stellen Voraussetzung für Minderung des kontinuierlichen Verkehrswachstums dar, begünstigt strukturell Verkehrsverlagerung |
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Ausbau ÖPNV |
Schienenausbau Rückgrat von Verkehrsverlagerung |
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Einführung und Ausbau von ÖV-Lokalverkehren |
verbesserte ÖV-Feinerschliessung in kleineren Gemeinden |
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Aufwertung ÖPNV-Schnittstellen |
notwendige Ergänzungsmaßnahme zur Akzeptanzerhöhung |
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Mobilitätsmanagement und Umweltverbund-orientierte Telematik |
notwendige Ergänzungsmaßnahme zur Akzeptanzerhöhung |
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ÖPNV-Card |
Benutzungserleichterung ÖPNV |
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Weiterentwicklung GVFG |
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Modellprojekte |
positive Beispiele zum Nachahmen, Folgeprojekte wahrscheinlich |
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restriktive Straßenbaukriterien |
notwendige Einschränkung weiterer Straßenbaukapazitäten |
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Umverteilung innerörtlicher Straßenraum |
erhöht innerörtliche Verkehrssicherheit für nicht Motorisierte |
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Abbau öffentlicher Parkplätze |
notwenige "push"-Maßnahme |
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Vorbildfunktion Land |
erhöht Glaubwürdigkeit bei weiteren Akteuren und Bürgern |
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Kommunikationskonzept |
notwendige Informationsmaßnahme |