6. Sonderuntersuchungen zur Land-, Forst- und Abfallwirtschaft

6.1 Landwirtschaft

(1) Bei den durch die Landwirtschaft emittierten klimarelevanten Spurengasen werden direkt und indirekt klimawirksame Verbindungen unterschieden. Zu den ersteren zählen Kohlendioxid (CO2) und Methan (CH4) sowie Distickstoffoxid (N2O)als indirektes Klimagas, letzteres wird auch als Lachgas bezeichnet.


(2) Die im Rahmen des Klimaschutzgutachtens vorgenommenen Maßnahmenempfehlungen konzentrieren sich auf zwei Schwerpunktbereiche, die einerseits durch das Handeln des Landes direkt unterstützt und andererseits in vorhandene Aktivitäten eingebunden werden können. Diese Konzentration auf nur zwei Bereiche berücksichtigt, daß die saarländische Landwirtschaft insgesamt nur einen geringen Anteil (1 %) an den klimarelevanten Emissionen besitzt und die bestehende Landwirtschaft bereits durch eine extensive Flächennutzung und Tierhaltung auf wesentliche Grundlagen einer klimagerechten Landwirtschaftspolitik aufbauen kann. Es wurden auch jene Instrumente nicht weiter in die Umsetzungsempfehlungen direkt einbezogen, die nur bundesweit oder EU-weit durchgesetzt werden können (z. B. Stickstoffsteuer) und sich somit dem direkten Einfluß der Landespolitik entziehen.


(3) Das bestehende Kulturlandschaftsprogramm des Saarlandes soll als Instrument einer ökologisch ausgerichteten Landwirtschaft für weitere Maßnahmen zum Klimaschutz genutzt werden. Bereits etwa 20.000 ha Grünland (ca. 60 % dieser Flächen) sind in das Kulturlandschaftsprogramm einbezogen und werden somit vergleichsweise umweltfreundlich bewirtschaftet.

Das Kulturlandschaftsprogramm sollte um das Ziel "Senkung klimarelevanter Emissionen" erweitert werden und durch nachfolgend genannte Maßnahmen eine weitere Minderung klimarelevanter Emissionen erreicht werden.

Emissionsminderung (N2O, CH4) bei der Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern

Es wird empfohlen, die Beratung zur Umstellung auf emissionsarme Techniken bei Wirtschaftsdüngern in das Kulturlandschaftsprogramm aufzunehmen. Insbesondere die zur Emissionsminderung notwendigen technischen Maßnahmen bzw. Ausstattungen sollten durch eine Investitionshilfe unterstützt oder gefördert werden.
Eine Verringerung der N2O- und CH4-Emissionen kann durch Festmistsysteme, Abdeckungen von Güllelagern sowie den Einsatz von Schleppschlauch oder Injektions- und Schlitzgeräten bei der Gülleausbringung erreicht werden. Gegenüber offenen Güllegruben, offener Ausbringung und fehlender Einarbeitung der Gülle können Emissionsminderungen von bis zu 80 % erreicht werden.

Förderung der nachhaltigen Landnutzung

Mit dem Kulturlandschaftsprogramm verfügt das Saarland bereits über ein grundlegendes Instrument zur Förderung des ökologischen Landbaues und die damit verbundene extensive landwirtschaftliche Produktion. Eine Fortführung und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten liegende Ausweitung des Programms ist im Sinne des Klimaschutzes zu befürworten.
Um die Produktvermarktung aus dem ökologischen Landbau über die bestehenden Einrichtungen und Erfolge hinaus zu erweitern, sollten die Erfahrungen aus dem existierenden Modellvorhaben im Verdichtungsraum Saarbrücken genutzt werden und ein landesweites Vermarktungskonzept für Produkte aus ökologischem Landbau geprüft werden.


(4) Bedeutender als die hier dargestellten Möglichkeiten zur Minderung klimarelevanter Emissionen sind die aus der Landwirtschaft hervorgehenden Potentiale zur Nutzung von regenerativen Energien. Diese Thematik wurde bereits ausführlich zuvor behandelt, so daß hierauf an dieser Stelle nicht weiter eingegangen wird.


(5) Wenn allein die beiden empfohlenen Maßnahmen in der Landwirtschaft des Saarlandes weiter ausgebaut werden, könnte der Ausstoß klimarelevanter Gase bis zum Jahr 2005 im Vergleich zu den prognostizierten CO
2-Mengen um ca. 10 % (23.000 t CO2-Äquivalente) geringer ausfallen. In Anbetracht der folglich relativ geringen Verminderung, die als direkter Beitrag der Landwirtschaft zur Reduktion klimarelevanter Emissionen geleistet werden kann, sollte ein vernünftiges Verhältnis zwischen dem ökonomischen und organisatorischen Aufwand, der mit den vorherigen Maßnahmen verbunden ist, und ihrem emissionsseitigen Nutzen gewahrt werden.

6.2 Forstwirtschaft

(1) Neben ihrer Funktion als Lebensraum, Rohstoff- und Nahrungsquelle für Tiere, Pflanzen und Menschen übernehmen die Wälder insbesondere im Bereich des Klimas und des Wasserhaushalts eine Vielzahl von Schutz- und Ausgleichsfunktionen. Regionalklimatische Funktionen z. B. durch Kaltluftströme, Frischluftproduktion oder Wasserumsatz werden von der Betrachtung der klimarelevanten Emissionen im Rahmen des Klimaschutzgutachtens nicht behandelt.

Ausschlaggebend für die Beteiligung der Waldfläche an der Entlastung des Klimas ist die hohe Einlagerungsrate von Kohlenstoff insbesondere in reifen Beständen. Bei umsichtiger Nutzung können sich diese Bestände durch die Vergrößerung des Kohlenstoff-Vorrats im Waldboden zu langfristigen, quantitativen CO2-Senken entwickeln. Umgekehrt besteht aber auch die Möglichkeit, daß die Kohlenstoff-Vorräte im Humus durch Kahlschläge, Windwurf, großflächige Erosion oder Nutzungswechsel sukzessive abgebaut werden und der ehemalige Speicher vorübergehend wieder mehr CO2 abgeben wird, als zeitgleich gebunden werden kann.

Eine Freisetzung von CO2-Emissionen aus den Waldflächen des Saarlandes ist bei Beibehaltung der derzeitigen Waldbewirtschaftung mit einer fast flächendeckenden naturnahen und somit kahlschlagfreien Waldwirtschaft generell nicht zu erwarten. Abgabe und Aufnahme von CO2 durch die Waldbestände halten sich im Gleichgewicht.


(2) Aufgrund der bestehenden fast flächendeckenden naturnahen Waldwirtschaft im Saarland besteht kein vordringlicher Handlungsbedarf im Sinne des hier betrachteten Klimaschutzes. Die Landesregierung sollte sich allerdings dafür einsetzen, daß auch in den Privatwäldern des Landes die naturnahe Waldwirtschaft möglichst flächendeckend praktiziert wird.

Von gutachterlicher Seite wird darauf hingewiesen, daß die bereits bestehenden Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Wälder des Saarlandes eine unverzichtbare Voraussetzung zur Stabilität des Naturhaushaltes und damit seiner Funktion, CO2 mittel- und langfristig zu speichern, darstellt. Um den Erfolg der walderhaltenden Maßnahmen zu steigern, ist zum einen die Reduktion der Luftschadstoffe unverzichtbar. Zum anderen sollte zunehmend eine standortgerechte Baumartenzusammensetzung, Naturverjüngung und Ausweitung der Eingriffsminderung angestrebt und über verbindliche, nachprüfbare Kriterien eine nachhaltige Waldbewirtschaftung unter ökologischen Aspekten verstärkt zur Umsetzung kommen.

(3) Wie bei der Landwirtschaft wird auf die Potentiale zur Nutzung von regenerativen Energien im Zusammenhang mit der Waldholznutzung hingewiesen. Diese Thematik wurde bereits ausführlich zuvor behandelt, so daß hierauf an dieser Stelle nicht weiter eingegangen wird.

Ergänzend ist aber auf das Potential zur Holznutzung im Baubereich hinzuweisen. Die Gewinnung und Verarbeitung ist mit einem geringeren Energieaufwand verbunden als der Einsatz klassischer Baumaterialien wie Ziegel, Beton oder Stahl. Im Rahmen von Demonstrationsprojekten zu energiesparenden Bauweisen sollte daher auch eine Verwendung von heimischem Holz als energiesparender Baustoff eine hohe Priorität erhalten.

6.3 Abfallwirtschaft

(1) Im Klimaschutzgutachten wurden diejenigen Abfälle behandelt, die organische Komponenten, im wesentlichen also kohlenstoffhaltige Materialien, enthalten. Die Sonderabfälle blieben im Konzept ausgeklammert, da ihr Anteil am Gesamtaufkommen relativ gering ist. Das Teilkonzept Abfallwirtschaft konzentriert sich daher auf die im Saarland anfallenden Siedlungsabfälle (ohne die mineralischen Bauabfälle Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch).


(2) Die Berechnung der Treibhausemissionen für die Jahre 2000 und 2005 wurde auf der Basis der Prognose des Siedlungsabfallaufkommens vorgenommen. Die prognostizierte Entwicklung der Siedlungsabfallmengen führt parallel zu einer beträchtlichen Reduzierung der klimaschädlichen Emissionen. Durch die für 1997 geplante Inbetriebnahme der AVA Velsen erhöht sich die Verbrennungskapazität der saarländischen Müllverbrennungsanlagen auf 330.000 t/a, so daß nur beim Referenzszenario Abfälle zur Deponierung verbleiben.

Die Treibhausgasemissionen werden daher zukünftig fast ausschließlich durch die Müllverbrennung verursacht; die Deponierung spielt kaum noch eine Rolle.

Auch die aus den betriebenen Deponien emittierten Deponiegase werden aufgrund der prognostizierten Abfallmengenentwicklung ab 2000 stark abnehmen. Im Vergleich zum Referenzszenario wird das Klimaschutzszenario eine Verminderung der Treibhausgasemissionen von rd. 119.000 t auf rd. 105.000 t CO2-Äquivalente im Jahr 2005 bewirken.


(3) Das Umsetzungskonzept zielt insbesondere auf die Reduzierung der abfallwirtschaftlich bedingten Treibhausgase durch die Verminderung der zur Entsorgung anfallenden Restabfälle durch vorgeschaltete Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung ab.

(4) Abfallvermeidung

Das Öko-Institut e.V. hat 1995/96 ein Vermeidungskonzept für das Saarland erstellt, das im April 1997 öffentlich vorgestellt wurde. Auf der Grundlage der in diesem Konzept vorgestellten Maßnahmen, Hemmnisse und Empfehlungen wurde das Klimaschutzszenario entworfen.

Hausmüll (Bioabfall): Um die Eigenkompostierung in stärkerem Maße als bisher zu fördern, sollen insbesondere die Abfallberatung und die Öffentlichkeitsarbeit intensiviert werden.

Sperrmüll: Beim Sperrmüll strebt das Umsetzungskonzept an, die Bevölkerung zu motivieren, noch gebrauchsfähige bzw. leicht reparierbare Produkte nicht als Abfall auszusondern, sondern sie einer Weiternutzung zugänglich zu machen. Hierfür soll durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Beratung geworben werden.

Gewerbeabfall: Die Vermeidung gewerblicher Abfälle erfordert ein branchenspezifisches Vorgehen. Aufgrund des breiten Erzeuger- als auch Abfallartenspektrums ist eine Prioritätensetzung erforderlich. Als vermeidungsrelevante Branchen wurden der Dienstleistungssektor (Handel, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, Banken und Versicherungen sowie Krankenhäuser), die kunststoffverarbeitende Industrie und die Baubranche eingestuft. Für diese Branchen wurde die Umsetzung spezieller Branchenkonzepte vorgeschlagen.


(5) Abfallverwertung

Durch eine Verbesserung der getrennten Erfassung von Abfallfraktionen (getrennte Sammlung) sollen die zu verwertenden Mengen gesteigert und die Restabfallentsorgung entlastet werden.

Hausmüll:

- Küchen- und Gartenabfälle: Flächendeckende Sammlung der organischen Abfälle durch die Einführung der Biotonne.

- Altglassammlung: Um die Wertstofferfassung zu verbessern, sollen die Öffentlichkeitsarbeit verbessert und die Benutzerfreundlichkeit der Altglassammlung durch logistische Maßnahmen erhöht werden.

- Altpapier-/pappe: Analog zum Altglas soll zunächst durch die Intensivierung der Abfallberatung sowie durch logistische Maßnahmen eine Verbesserung der Getrenntsammlung angestrebt werden. Greifen diese Maßnahmen nicht im geplanten Umfang, so ist eine Umstellung auf das Holsystem Papiertonne zielführend.

- Für Leichtverpackungen werden die höchsten Steigerungsraten im Hinblick auf die Getrenntsammlung angestrebt. Dies soll einerseits durch die Verbesserung der Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden. Zeichnet sich kurzfristig ab, daß die erwartete Verbesserung ausbleibt, so ist in den verdichteten Siedlungsbereichen, eine Umstellung auf das Holsystem "gelbe Tonne" vorzunehmen.

- Problemabfallsammlung: durch die verstärkte Beratung der Abfallverursacher und die Erhöhung der Einsätze des "Ökomobils" sowie die Intensivierung der Sammlung an den bestehenden Recyclinghöfen wird eine Steigerung der Erfassungsquote angestrebt.

Sperrmüll: Eine Verwertung von Sperrmüll findet im Saarland kaum statt. Die verwertbaren Sperrmüllbestandteile sollen zukünftig separat gesammelt und einer Verwertung bzw. Demontageeinrichtungen zugeführt werden.

Gewerbeabfälle: Bei den Gewerbeabfällen soll ebenfalls die innerbetriebliche Wertstofferfassung und die Abgabe an Verwerterbetriebe gesteigert werden. Dies soll durch die Umsetzung der Branchenkonzepte sowie die Intensivierung der Gewerbeabfallberatung erreicht werden.

Infrastrukturabfälle: Die angestrebte Verminderung betrifft den Straßenkehricht und die Sandfangrückstände. Die mineralischen Bestandteile des Straßenkehrichts können einer Verwertung zugänglich gemacht werden. Der im Saarland anfallende Straßenkehricht soll daher entsprechenden Aufbereitungsanlagen zugeführt werden. Für die bei der Abwasserreinigung anfallenden Sandfangrückstände bestehen ähnliche Verwertungsmöglichkeiten wie bei Straßenkehricht. Entsprechende Maßnahmen sollen daher vom Abwasserverband Saar umgesetzt werden.
Die Konzeption des Abwasserverbandes Saar sieht darüber hinaus vor, daß der im Saarland anfallende Klärschlamm zukünftig vollständig einer Verwertung zugeführt wird. Das Klimaschutzgutachten bezieht dies ein, indem der Klärschlamm als Quelle abfallwirtschaftlich bedingter Treibhausgasemissionen zukünftig entfällt.

(6) Instrumente zur Umsetzung

Auf Landes- und Kommunalebene stehen zur Umsetzung der Vermeidungsmaßnahmen folgende Instrumente zur Verfügung:

• Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit

• Kooperationen (freiwillige Vereinbarungen mit der Wirtschaft)

• ökonomische Instrumente (Anreize durch die Gestaltung der Abfallgebühren) sowie

• ordnungsrechtliche Maßnahmen (kommunales Satzungsrecht, Richtlinien für das öffentliche Beschaffungswesen etc.).

Unter Einbeziehung der im Saarland eingeführten Strukturen wurde ein Vorschlag zur organisatorischen Verankerung des Vermeidungskonzepts entwickelt, wobei alle relevanten Akteure - je nach Zuständigkeitsbereich - eingebunden wurden.